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Wiederherstellung der Natur: Die Blockadehaltung der Christdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament

Die Verordnung über die Wiederherstellung der Natur wurde als ein wichtiger Teil des Europäischen Grünen Deals im Juni 2022 auf den Weg gebracht. Die Europäische Volkspartei (EVP) blockiert seit Wochen die Beratungen über die Verordnung im Europäischen Parlament. Dabei ist die Renaturierung zerstörter Ökosysteme ein zentraler Bestandteil der internationalen Verpflichtungen, die die EU und Deutschland bei der 15. UN-Weltnaturkonferenz in Montreal eingegangen sind.

Ein Scheitern der Wiederherstellung der Natur bedeutet einen großen Schaden für internationale Glaubwürdigkeit Europas und einen bitteren Rückschlag für die Umwelt- und Klimapolitik. Die Union beteiligt sich an der EVP-Kompagnie gegen die Renaturierung und kündigt den breiten Konsens für Klima- und Naturschutz des Europäischen Grünen Deals auf. Dabei befinden sich in der EU nur rund 15 Prozent der Lebensräume und 27 Prozent der geschützten Arten in einem gesunden Zustand.

Die Wiederherstellung der Natur sieht einen Einklang zwischen nachhaltiger Bewirtschaftung, dem Wohl der Natur und der Menschen vor. Dabei geht es darum, auf bestimmten Flächen eine Nutzungsänderung zu erreichen, um Ökosysteme in einen guten Zustand zu bringen. Dabei können intakte natürliche Räume als CO2-Senken dienen. So bieten wiedervernässte Moore oder naturnahe Auen und Flüsse sowohl einen dringend nötigen Rückzugsraum für viele Arten, speichern aber auch die Treibhausgase und erhöhen die Widerstandskraft der Natur gegen Wetterextremen, die mit dem Klimawandel zunehmen.

Konkret sollen mindestens 20% der Land- und Meeresflächen bis 2030 wiederhergestellt werden. Artenreiche Ökosysteme wie Auen, Moore und Gründland sollen einen Schwerpunkt der Renaturierung und Biodiversitätshotspots werden und zum natürlichen Klimaschutz und Hochwasserschutz beitragen. Die Zahl der Bestäuberpopulation soll ab 2030 ansteigen. Mindestens 25.000 Flusskilometer sollen in Europa frei fließen. Indikatoren-Ziele für Wälder werden festgelegt, damit die Wälder wieder gesünder werden. In Städten und Vororten soll es bis 2030 gegenüber 2021 keinen Nettoverlust von städtischen Grünflächen und Baumbedeckung geben. Diese Maßnahme kommt übrigens allen Stadtbewohner:innen zugute, die ja derzeit gerade wieder unter den Hitzewellen besonders leiden.

Die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur kann eine Wende im Naturschutz markieren und uns schnell und nachhaltig bei der Bekämpfung der Artenkrise voranbringen. Die Bundesregierung unterstützt die Bemühungen der EU-Kommission, die Wiederherstellungsverordnung trotz der Blockadehaltung der konservativen und rechten Kräfte auf europäischer Ebene zu beschließen.

Mein Redebeitrag im Bundestag dazu:

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