Der assistierte Suizid darf nicht leichter zugänglich sein als psychiatrische, psychologische oder palliativmedizinische Beratung und Betreuung. Das hat der Bundestag mit dem heute beschlossenen Antrag zur Suizidprävention bestärkt.
Leider ist es nicht gelungen auch den assistierten Suizid neu zu regeln. Das wäre aber wichtig gewesen. Denn derzeit ist weder der Zugang zu Suizidassistenz noch das Agieren sogenannter Sterbehilfevereine geregelt.
Zu einem selbstbestimmten Leben gehört auch ein selbstbestimmtes Sterben. Dieses Recht darf aber nicht zu einer gefühlten Pflicht werden. Wenn ältere Menschen aus dem Leben scheiden möchten, weil sie vor Angst haben ihren Angehörigen zur Last zu fallen; wenn Menschen einen Suizidwunsch haben, weil sie vor einer großen Schuldenlast stehen – dann muss es andere Antworten geben als der Selbsttod.
Ich habe heute den Gesetzesentwurf unterstützt, der nach genauer Prüfung eines dauerhaften und autonomen Suizidwunsches das Recht auf Sterben ermöglicht. Leider hat der Entwurf, den mein Kollege Lars Castellucci gemeinsam mit anderen verfasst hat, keine Mehrheit gefunden. Jetzt braucht es einen neuen Anlauf, um Rechtssicherheit, Klarheit und Schutz für alle Beteiligte zu ermöglichen.
Die Telefonseelsorge unter 0800 1110111 berät anonym bei Suizidgedanken.
Bild: Christian Baranowski