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Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs: Ein überfälliger Schritt für die Frauenrechte in Deutschland

Die Debatte um die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs hat nun wieder Fahrt aufgenommen – und das zurecht. Der interfraktionelle Gesetzesentwurf vom 14. November 2024 markiert einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu einer gerechteren, bedarfsgerechten und zukunftsorientierten Regelung für Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland.

Warum ist die Gesetzesänderung notwendig?

Die im April 2024 veröffentlichte ELSA-Studie zeigt auf erschreckende Weise die bestehende Unterversorgung von ungewollt Schwangeren in Deutschland. Laut der Studie hatten fast 60 Prozent der Befragten Schwierigkeiten, Arztpraxen oder Kliniken zu finden, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten. Ebenso viele berichteten von Problemen bei der Beschaffung grundlegender Informationen. Diese Zahlen sind alarmierend und machen klar: Es besteht dringender Handlungsbedarf.

Diesen Handlungsbedarf hat auch Dr. Lina Seitzl, SPD-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Konstanz gesehen und deshalb den Gruppenantrag mitunterzeichnet.

Was soll sich ändern?

Zentrale Punkte des Gesetzesentwurfs sind:

  • Entkriminalisierung: Schwangerschaftsabbrüche werden aus dem Strafgesetzbuch (§ 218 StGB) gestrichen und künftig im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt. Damit wird ein barrierefreier Zugang für ungewollt Schwangere geschaffen und das Recht auf Selbstbestimmung, körperliche Unversehrtheit und Intimsphäre geschützt.
  • Rechtmäßigkeit der Fristenregelung: Schwangerschaftsabbrüche bis zur 12. Schwangerschaftswoche sollen rechtmäßig sein. Die verpflichtende Beratung bleibt bestehen, jedoch entfällt die bisherige Wartezeit von drei Tagen. So erhalten Schwangere mehr Handlungsspielräume, ohne zusätzlichen Belastungen ausgesetzt zu sein.
  • Kostenübernahme durch Krankenkassen: Gesetzliche Krankenkassen sollen künftig die Kosten für rechtmäßige Schwangerschaftsabbrüche übernehmen. Dies kommt besonders einkommensschwachen Schwangeren zugute.
  • Medizinische Ausbildung und Beratung: Die medizinische Ausbildung wird um den Schwerpunkt Schwangerschaftsabbrüche erweitert, um diese als festen Bestandteil der gynäkologischen Versorgung zu etablieren. Zudem sollen der Zugang zu Verhütungsmitteln verbessert und niedrigschwellige Beratungsangebote für Schwangere geschaffen werden – unabhängig davon, ob die Schwangerschaft gewollt ist oder nicht.
  • Neue Regelung für Straftatbestände: Ein neuer § 218 StGB-neu soll künftig ausschließlich Schwangerschaftsabbrüche regeln, die gegen oder ohne den Willen der Schwangeren durchgeführt werden. Dies schützt sowohl die körperliche Integrität als auch die Selbstbestimmung.
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