Schutz und Unterstützung für Frauen: Das neue Gewalthilfegesetz tritt in Kraft

Schutz und Unterstützung für Frauen: Das neue Gewalthilfegesetz tritt in Kraft

Jeden Tag wird in Deutschland eine Frau Opfer von Gewalt durch ihren Partner oder Ex-Partner. Oft mangelt es an ausreichend Schutzplätzen und Beratungsstellen. Mit dem neuen Gewalthilfegesetz ändert sich das grundlegend: Erstmals erhalten Frauen und Kinder einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung. Der Bund stellt hierfür 2,6 Milliarden Euro zur Verfügung, um Schutzmaßnahmen flächendeckend zu gewährleisten und Gewaltschutz zu einer staatlich gesicherten Aufgabe zu machen.

Ab 2032 gilt der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für alle Frauen und Kinder bis 18 Jahre, unabhängig von ihrem sozialen Status, Wohnort oder Haushaltszugehörigkeit. Der Zugang zu Hilfe ist kostenfrei und niedrigschwellig, was bedeutet, dass keine Frau mehr durch finanzielle Hürden oder fehlenden festen Wohnsitz an der Inanspruchnahme von Schutz und Unterstützung gehindert wird.

Das Gesetz sorgt zudem für eine Entlastung der seit Jahren überlasteten Frauenhäuser und Beratungsstellen und verpflichtet die Länder, die bestehenden Hilfsstrukturen auszubauen. Dies garantiert, dass Schutzplätze und Beratungsdienste dort zur Verfügung stehen, wo sie am dringendsten benötigt werden.

Ein weiterer entscheidender Schritt des Gewalthilfegesetzes ist der Fokus auf Prävention und Täterarbeit. Gewalt gegen Frauen wird nicht länger als individuelles Schicksal betrachtet, sondern als gesamtgesellschaftliches Problem, das durch gezielte Maßnahmen verhindert werden muss.

„Mit dem Gewalthilfegesetz stellen wir sicher, dass Frauen, die Opfer von Gewalt werden, künftig jederzeit die notwendige Unterstützung und den Schutz erhalten, den sie brauchen. Damit wird ein weiterer wichtiger Schritt für mehr Sicherheit und Gleichberechtigung in Deutschland gemacht“, unterstreicht die Konstanzer Bundestagsabgeordnete Dr. Lina Seitzl.

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