Gesetzliche Übergangsregelung zum Herrenberg-Urteil im Bundestag beschlossen

Rechtssicherheit für Lehrkräfte und Bildungseinrichtungen

Der Deutsche Bundestag hat am vergangenen Donnerstag, dem 30. Januar 2025, eine Übergangsregelung für die selbständige Tätigkeit von Lehrkräften im Rahmen von Honorarverträgen beschlossen. Durch das sogenannte Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts von 2022 waren diese Lehrkräfte vom Vorwurf der Scheinselbständigkeit bedroht. Überwiegend betroffen von dieser Rechtsprechung sind Volkshochschulen, Musikschulen und zahlreiche weitere freie Bildungsträger.

„Eine Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen hätte viele Bildungseinrichtungen in ihrer Existenz bedroht. Deshalb haben wir hier eine Übergangsregelung bis Ende 2026 erreichen können und damit Rechtssicherheit geschaffen – das ist eine gute Nachricht für die Bildungseinrichtungen!“, so Dr. Lina Seitzl, SPD-Abgeordnete aus Konstanz.

Sind sich beide Vertragsparteien einig, dass es sich um eine selbständige Tätigkeit handelt, könnte eine eventuell durch die Rentenversicherung festgestellte Versicherungs- und Beitragspflicht erst ab 2027 eintreten. Die Lehrkräfte müssen jedoch ihre Zustimmung dazu geben, dass die Tätigkeit als Selbständigkeit angesehen wird.

Die SPD-Abgeordnete weiter: „Wir sorgen dafür, dass Musikschulen und andere Bildungseinrichtungen nach dem Herrenberg-Urteil und den dadurch veränderten Prüfkriterien der Rentenversicherung erhalten bleiben. Die Einrichtungen haben jetzt genügend Zeit, um ihre Organisationsmodelle weiterzuentwickeln. Unser Ziel ist, dass Lehrtätigkeit weiterhin sowohl in abhängiger Beschäftigung als auch selbständig ausgeübt werden kann. In der kommenden Legislaturperiode muss dann eine grundsätzliche gesetzliche Neuregelung erarbeitet werden.“

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